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Wilma's Wesensbeurteilungen

Allgemeines zu Verhaltensbeurteilungen/Körung

Verhaltensbeurteilungen/Körungen sind unverzichtbare Kontrollinstrumente in unserer Hundezucht.

 

Geschulte und erfahrene Zuchtrichter und Körmeister beurteilen die Ergebnisse unserer Zucht in den Kategorien:

 

  • Erscheinungsbild (Exterieur):

        Der Hund muss äußerlich dem FCI-Rassestandard eines Hovawart entsprechen.

 

  • Wesensfestigkeit:

        In unterschiedlichen Situationen wird die Wesensfestigkeit des Hundes überprüft.

 

Kurz: Wir möchten gern wissen, ob ihr Hovawart im Wesen und Aussehen dem von der HZD gewünschten Typ Hovawart entspricht.

 

Um zu einer aussagekräftigen Gesamtbeurteilung unserer Zuchtbemühungen zu kommen, ist es daher sehr wichtig, möglichst viele Nachkommen unserer Zuchthunde auf Verhaltensbeurteilungen/Körungen vorzustellen.

Verhaltensbeurteilung II

Ihr Hovawart wird von einem Körmeister oder einem Zuchtwart hinsichtlich des Verhaltens beurteilt und das Erscheinungsbild erfasst.
Nach der Teilnahme lautet das Ergebnis "teilgenommen" und Sie erhalten einen schriftlichen Bericht zur Beurteilung ihres Hundes.

 

Verhaltensbeurteilungen II werden für Hovawarte im Alter bis zu 12 Monaten durchgeführt.
Eine Mitgliedschaft in der HZD ist für die Teilnahme nicht erforderlich.

 

Eine bestandene Verhaltensbeurteilung II ist keine qualifizierende Zuchtmaßnahme.

Verhaltensbeurteilung III

Die Verhaltensbeurteilung III dient der Nachzuchtkontrolle. Ziel dieser Beurteilung ist es, alters- bzw. entwicklungsangepasst das Verhalten des Hundes und seine Reaktion auf diverse standardisierte Testsituationen zu ermitteln.

 

Ihr Hovawart wird von einem Körmeister im Verhalten geprüft und beurteilt. Das Erscheinungsbild wird erfasst. Der Körmeister notiert die Ergebnisse auf einem Erfassungsbogen und bespricht diese mit Ihnen.

 

Das Ergebnis der Verhaltensbeurteilung III kann lauten:

  • bestanden

  • nicht bestanden

  • zurückgestellt

 

Die Verhaltensbeurteilung III kann beliebig oft wiederholt werden.

 

Verhaltensbeurteilung III werden für Hovawarte im Alter ab 12 Monaten durchgeführt. Eine Mitgliedschaft in der HZD zur Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht erforderlich.

 

Eine bestandene Verhaltensbeurteilung III ist für HZD Mitglieder Voraussetzung zur Teilnahme an der Körung.

Körung

Ihr Hovawart wird von einem Zuchtschaurichter hinsichtlich des Erscheinungsbildes beurteilt und im Verhalten von einem Körmeister überprüft. Ziel dieser Beurteilung ist es, bei körperlich ausgereiften und bereits im Wesen gefestigten Hunden die Reaktion auf diverse standardisierte Testsituationen zu ermitteln.

 

Der Körmeister notiert die Ergebnisse auf einem Erfassungsbogen und bespricht diese mit Ihnen.

Das Ergebnis der Körung kann lauten:

  • bestanden
  • nicht bestanden

 

Das Körmeister- und Zuchtrichterurteil ist unanfechtbar.

 

Körungen werden für Hovawarte im Alter ab 20 Monaten durchgeführt. Eine Mitgliedschaft in der HZD zur Teilnahme an der Veranstaltung ist erforderlich.

 

Voraussetzungen zur Teilnahme:

  • Mitgliedschaft in der HZD
  • Verhaltensbeurteilung III bestanden
  • Zwei FCI / VDH Ausstellungen von zwei verschiedenen Zuchtschaurichtern mit mind. sehr gut
  • HD Röntgenergebnis entspricht den jeweils gültigen Bestimmungen der HZD Zuchtordnung.

 

Die Körung ist eine qualifizierende Maßnahme für die Zuchtzulassung.

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